1. Anzuwendende Bedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers liegen allen Angeboten und Verträgen über Warenlieferungen zugrunde. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers und andere abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

2. Preise

Die Preise der jeweils letztgültigen Preisliste des Verkäufers sind freibleibend, ab Werk netto, ohne Zölle und Abgaben, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde.
Der Verkäufer behält sich vor, im Fall einer bis zur Erledigung eines Auftrages eintretenden Veränderung der Personalkosten oder der Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe oder der Einführung erhöhter Abgaben an Behörden usw., soweit diese Einfluss auf die auftragsgegenständlichen Produkte haben, die für den Lieferzeitpunkt der Ware maßgebenden und diese Erhöhungen angemessen berücksichtigenden Preise zur Anwendung zu bringen.
Die Mehrwertsteuer wird dem Käufer in der jeweilig gesetzlich festgelegten Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
Mindestbestellwert: Bei einem Auftragswert unter 300,00 Euro netto werden anteilige Bearbeitungskosten in Höhe bis zu 20,00 Euro in Rechnung gestellt.
Außendienstmitarbeiter: Alle Vereinbarungen mit Einzelpersonen, insbesondere mit Außendienstmitarbeitern des Verkäufers, werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch insoweit autorisierte Mitarbeiter des Verkäufers für diesen verbindlich.

3. Liefertermine

Liefertermine gelten ab Werk (EXW). Sie gelten als erfüllt, wenn die Ware zu dem vereinbarten Termin als versandbereit gemeldet worden ist. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Der Verkäufer ist von der Lieferverpflichtung befreit, solange der Käufer mit Zahlungen und sonstigen Unterlagen im Verzug ist. Lieferverzögerungen, die ohne Verschulden des Verkäufers entstehen, berechtigen den Verkäufer die Lieferfrist um eine angemessene Zeit zu verlängern oder von der Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten.
Kann Ware nicht versendet werden aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Das Datum der Einlagerung gilt in solchen Fällen als Lieferdatum, der Lagerschein ersetzt die Versanddokumente.
Bei verspäteter Lieferung aus eben genannten Gründen ist der Verkäufer nicht zur Zahlung von Vertragsstrafe und/oder Schadenersatz verpflichtet. Im übrigen sind Schadenersatzansprüche auf die Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässig verursachter Verzögerung beschränkt.
Der Versand der Ware erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung auf den Käufer über.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung aller ihm gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche. Eine vorherige Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Ware ist dem Käufer untersagt. In dem Fall, dass die vom Verkäufer gelieferte Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises bestimmungsgemäß weiterveräußert oder aus einem anderen Rechtsgrund Dritten übergeben wird, tritt der Käufer schon hiermit dem Verkäufer alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten ab. Bei bestimmungsgemäßer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgt die Abtretung in Höhe des Rechnungswertes der dabei verwendeten Waren des Verkäufers. Auf Verlangen des
Verkäufers hat der Käufer, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinem Schuldner bekannt zu geben und dem Verkäufer die zur Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendige Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet, soweit vom Verkäufer nichts anderes bestimmt ist, den Gegenwert für die weiterveräußerte Ware, der ohne weiteres Eigentum des Verkäufers wird, einzuziehen und für den Verkäufer abgesondert von den übrigen Zahlungsmitteln zu verwahren.
Der Eigentumsvorbehalt besteht im Zweifel solange fort, bis der Käufer in jedem Einzelfall nachweist, dass die Ware vollständig bezahlt ist. In dem Fall, in dem die unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehende Ware z.B. durch Pfändung von Dritten in Anspruch genommen wird oder Dritte Ansprüche auf die dem Verkäufer abgetretene Forderung geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und den Dritten über den Eigentumsvorbehalt bzw. die Abtretung zu informieren.

5. Zahlung

Der Kaufpreis ist mit Lieferung und Rechnungszugang fällig in Euro (€) netto, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Zahlungsziele werden separat vereinbart. Sofern dies nicht geschehen ist, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Überschreitungen ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in der in § 288 BGB festgelegten gesetzlichen Höhe zu verlangen.
Ein Skontoabzug ist nur nach Maßgabe der einschlägigen Angaben auf der Rechnung zulässig. Als Zahlung für den Skontoabzug gilt der Tag des Geldeinganges bei dem Verkäufer bzw. der Tag der Gutschrift auf einem seiner Bankkonten.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen vom Verkäufer nicht ausdrücklich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche oder aus irgendwelchen anderen Gründen zurückzuhalten oder zu verzögern oder eine Aufrechnung vorzunehmen.
Im Fall von Zahlungen gegen Wechsel oder Schecks gilt die Zahlung erst nach deren Einlösung als erfüllt.
Als Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs bei dem Verkäufer oder der Tag der Gutschrift auf einem seiner Bankkonten.

6. Rücknahmen

Der Verkäufer nimmt Ware nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zurück. Die Rücknahme bedarf seiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, ohne diese erfolgt keine Gutschrift zurückgelieferter Ware. Der bei Warenrücknahme zu vergütende Wert ist abhängig von Alter, Beschaffenheit und Wiederverkaufsfähigkeit der Ware. Produkte, die in Sonderaufmachung ausdrücklich bestellt werden oder nicht in das Standardlieferprogramm des Verkäufers fallen, sind grundsätzlich von einer Rücknahme ausgeschlossen.
Bei Elektro- und Elektronikgeräten versichert der Käufer dem Auftraggeber, dass er die gelieferte Ware ausschließlich oder gewöhnlich in anderen als privaten Haushalten nutzt.
Risiken und Kosten für den Transport zurückgenommener Ware trägt der Käufer.

7. Beanstandung und Haftung

Der Käufer ist verpflichtet, Warenlieferungen sofort nach Empfang auf ihre Unversehrtheit, Vollständigkeit, Identität und Qualität zu überprüfen. Dabei zu Tage tretende offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu melden. Unterlässt der Käufer diese Meldung, gilt die Ware als unbeanstandet angenommen und die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. Äußerlich erkennbare Beschädigungen bei Empfang sind gegenüber dem Spediteur oder Frachtführer sofort zu beanstanden.
Bei rechtzeitig angemeldeter und berechtigter Mängelrüge darf der Verkäufer zunächst nacherfüllen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt es dem Käufer vorbehalten, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängeln der Ware verjähren in 12 Monaten.
Die Haftung des Verkäufers ist auf Vorsatz und grobe fahrlässige Begehung beschränkt, soweit nicht ein Verstoß gegen Kardinalpflichten aus dem Vertrag vorliegt. Im übrigen ist die Haftung für Vermögensschäden auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

8. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

9. Allgemeines

Allen Angeboten und Verträgen liegen die Incoterms 2010 zugrunde.
Erfüllungsort für Lieferungen ist der Versandort; für die Zahlung Freiberg/Sachsen (Bankkonto).
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung.
Alleiniger Gerichtsstand aus und über den jeweiligen Auftrag ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.

Stand: Januar 2012

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